Bürger in die Irre führen ? Schweigen ?

Zitat Frank Schirrmacher (Mitherausgeber der FAZ):


"Mir sagte ein politischer Insider, der auch bei der Eurokrise aktiv involviert war, dass die Politik nicht nur nichts mehr zu sagen hat. Es ist noch viel gravierender: Die Politik musste partiell die Bürger in die Irre führen. Denn der eigentliche Adressat von Politik sind heute die Märkte [ALSO DIE INVESTOREN..., Anm. IG Stadtentwicklung] - und ich lasse das fast perfekte Zusammenspiel zwischen Märkten und Staat jetzt mal beiseite...[...] Frau Merkel regiert durch Schweigen. Das muss einem doch zu denken geben in einer Kommunikationsgesellschaft und in einer derartigen Vertrauenskrise. Schweigen ist das erfolgreichste Modell, und..." zitiert nach: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=/2013/04/20/a0029

 

Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten mit aktueller Kommunalpolitik in Bad Münsteriefel wären sicherlich rein zufälliger Natur ....

…eine kleine kommunale Demokratie-Statistik…

Die „Mehrheitsfraktionen“ (die für das jetzt unnötige Grundstücksgeschäft stimmten) wurden gewählt von ca. 46% der Wahlbevölkerung Bad Münstereifels

(ca. 74% der abgegebenen Stimmen bei 62,2 % Wahlbeteiligung Kommunalwahl, dabei ist die eine abweichende Stimme der Grünen und die eine abweichende Stimme der UWV berücksichtigt).

 

Der noch amtierende Bürgermeister wurde gewählt von ca. 37,7 % der
wahlberechtigten Bad Münstereifeler Bürger
(59.9 % der abgegebenen Stimmen
bei angenommener Wahlbeteiligung von ca. 63% der Wahlberechtigten)

 

Die Mehrheit der Wahlberechtigten hat also entweder geschwiegen

oder wurde überstimmt.

 

Jede Stadtspitze und Ratsmehrheit hat zunächst eine Verpflichtung gegenüber allen Bürgern, egal mit welchen Prozentsätzen sie ins Amt gewählt wurde.
Dies gilt umso mehr, als wir ja nie konkrete politische Projekte, sondern nur Personen oder Parteien wählen können, die danach die volle Freiheit haben zu tun, was ihnen beliebt.

 

Unsere Frage an alle Bürgerinnen und Bürger:

 

Verpflichtet aber eine relativ dünne demokratische Rechtfertigung
(immerhin weit weniger als 40% der Wahlberechtigten wählten den Bürgermeister und weniger als 50% die Ratsmehrheit) nicht erst recht zu einem modernen demokratischen Verhalten, welches abweichende Meinungen in Stadtrat und Bürgerschaft respektiert und in einen Dialog-Prozess einbindet ?

 

 Nun – hier die Antwort der Bad Münstereifeler Wirklichkeit:

 Der ganze Text im Wortlaut als Donwload (PDF)

 

kleine kommunale Demokratie-Statistik.pd
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Hier die Berechnung im Detail, bis heute un-widersprochen

ENTWURF 1 Vergleich finanzielle Auswirku
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Warum unser Bürger-Begehren nie verzögern konnte hier:

Bürgerbegehren unterlaufen, Grundstücke verscherbelt !

Presseerklärung der IG Stadtentwicklung
zum Millionenverlust für die Stadt durch den Verkauf der Grundstücke Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz etc.

 

 Ohne Not und gegen die Interessen aller Bürger wurde heute von der Stadtspitze der unnötige Verkauf wertvollster Grundstücke vertragsmäßig besiegelt. Damit beraubt sich die Stadt selber und verzichtet auf jährlich hohe sechsstellige Beträge an Parkeinnahmen zur Sanierung ihrer Haushaltskasse. Dem starken Anstieg von Grund- und Gewerbesteuer kann so kein Riegel mehr vorgeschoben werden, die Stadt hat die Kontrolle über ihre Parkraumbewirtschaftung endgültig verloren und an die Investoren-Gesellschaft abgegeben.


Parkplatzbau und Grundstücksverkauf waren immer zwei völlig unabhängige Prozesse, ein Junktim wurde vorgeschoben, obwohl es nicht im Ratsbeschluss steht und Stadt wie Investoren dies auch ganz genau wissen.


Leider hat ihnen das VG Aachen zur Seite gestanden, weil es die Sachlage weder untersucht noch verstanden hat. „Ein treuwidriges Verhalten eines Gemeindeorgans wurde wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes vom Verwaltungsgericht Aachen ausdrücklich ausgeschlossen.“
Das stimmt, nur bestand kein sachlicher Grund, weil die notwendigen Parkplätze auch ohne das jetzige Grundstücksgeschäft hätten gebaut werden können.



Das verfassungsmäßig garantierte Recht eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid wurde unterlaufen, die Stadtspitze und die Mehrheit des Rates wollte sich jetzt nicht dem Votum der Wahlbürger stellen, obwohl ein Recht auf Bürgerentscheid in der Gemeindeordnung verankert ist.

Dem Votum der Bürger aber werden sie sich spätestens nächstes Jahr zur Kommunalwahl stellen müssen. Wir empfehlen allen Bürgern, sich auf unserer Website (http://stadtentwicklungbadmuenstereifel. jimdo.com/bürgerbegehren/) über die nachhaltig schädlichen Konsequenzen dieses kommunalen Grundstücksausverkaufes zum jetzigen Zeitpunkt zu informieren und den Parteien der beschlussfassenden Ratsmehrheit (CDU, GRÜNE, FDP & UWV) nächstes Jahr und bei der anstehenden Bürgermeisterwahl die Quittung dafür zu präsentieren.

 

Bad Münstereifel, den 9.4.2013


Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens

 

 

Liebe Mitbürger,

hier das brand-aktuelle Kapitel unserer Stadtgeschichte…

Stellen Sie sich vor, Sie wollen viele neue Kunden,
müssen einen Parkplatz bauen, haben aber kein Grundstück.

Dann bietet Ihnen eine nette Stadt an:
„Auf unsere Kosten dürfen Sie Ihren Parkplatz auf unserem „Goldacker“ bauen. Wir behalten unseren „Goldacker“ und bezahlen Ihnen den Parkplatz mit anderen Grundstücken anderswo. Nutzen dürfen Sie unseren Parkplatz gegen Gebühr und haben so Ihre Parkplatzsorgen gelöst. Wir kassieren Parkeinnahmen und freuen uns mit unseren Bürgern, weil wir gerade bankrott sind.“ (Genau dies hatte die IG Stadtentwicklung vorgeschlagen)

„Wunderbar“ würden Sie sagen. „Danke !“
Sie würden zur Tat schreiten und alles würde rechtzeitig fertig.


Aber das sagen Sie als „schlauer“ Investor eben nicht:
Sie wollen noch mehr. Sie wollen den ganzen „Goldacker“ selber besitzen und die Kontrolle über die Parkgebühren erlangen. Also sagen Sie: „Oh je, meine Bank, die mir gerade für zwei Fashion-Outlets sehr hohe zweistellige Millionenbeträge geliehen und bei Ihnen 14 Kernstadthäuser sowie mehr als 3000 qm neue Gewerbefläche finanziert hat, braucht unbedingt den „Goldacker“ (zum Preis von 160.000 Euro) als Sicherheit für die mehr als 70 Mio. Euro Kredit. Anders geht’s leider nicht!“

 

Nun, sagt da die sehr, sehr nette Kommune:
„Ach, das macht doch nichts, dann geben Sie uns eben ein bisschen Cash und bekommen den „Goldacker“,

Sie armer Investor!“


Nun, genau dies wurde im Prinzip gestern vom Bürgermeister unterschrieben.
Das wollten wir verhindern. Zu unser aller Vorteil als Bürger und Stadt. Ging.
Ohne eine Sekunde Zeitverzögerung durch uns beim Parkplatzbau.

Jetzt ist der Zug abgefahren und wir alle werden immer noch die erhöhten Grund- und Gewerbesteuern bezahlen, wenn der Bürgermeister lange nicht mehr im Amt ist.
                               
Pardon – heute haben wir nur diese Hiobsbotschaft. Ihre IG Stadtentwicklung.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, eine kleine Frage:

Stellen Sie sich vor, Sie sind bankrott, haben aber noch ein bisschen Grundstückswerte zum Tauschen.


Würden Sie dann für 10.800 Euro einen neuen Stellplatz bauen,
wenn Sie 300 Meter weiter einen für 500 Euro bauen könnten?


Ganz genau, wir auch nicht. Steht aber im Ratsbeschluss.

Das wollen wir verhindern. Zu unser aller Vorteil als Bürger und Stadt. Geht.
Ohne eine Sekunde Zeitverzögerung durch uns beim Parkplatzbau.
Bitte helfen Sie uns und geben Sie Ihre Unterschrift beim Bürgerbegehren!            
                               
Viele Grüße. Ihre IG Stadtentwicklung.

Liebe Mitbürger, eine wahre Geschichte aus unserer Stadt

Stellen Sie sich vor, Sie haben zwei Grundstücke.
Grundstück EINS hat 24.000 qm und kostet 250.000 Euro.
Grundstück ZWEI hat 5.500 qm und kostet 400.000 Euro.

Investoren bitten Sie, ihnen Grundstück ZWEI zu geben,
damit sie Ihnen auf Grundstück EINS einen „Goldgrube-Parkplatz“
für 400.000 Euro bauen. Sie schlagen erfreut zu, weil Sie auf Ihrem
neuen Parkplatz-Eigentum dann 290.000 bis 580.000 Euro pro Jahr verdienen
und in spätestens 16 Monaten so auch noch den Preis für Ihr verlorenes
Grundstück ZWEI zurückhaben. Danach verdienen Sie Jahr um Jahr zusätzlich.

Nun, das ist in wenigen Worten unser Vorschlag an die Stadt.
Den finden wir von Vorteil für Kommune und alle Bürger.


Im Ratsbeschluss aber steht: Sie geben alle beiden Grundstücke ab,
erhalten einmalig 470.000 Euro und ein Parkdeck woanders, welches
in den nächsten Jahren nicht gebaut werden kann. Wenn dann vielleicht
doch, ist der Bau dort 20-mal so teuer wie der Bau Ihres „Goldgrube-Parkplatzes“.
Wäre das für Sie ein gutes Geschäft? Für uns auch nicht, wir geben Ihnen recht.

Am Ende des ersten Jahres ist Ihr Vermögen schon mal um 180.000 Euro kleiner
und Sie sitzen da und hoffen auf das viel zu teure Parkhaus, welches immer
noch nicht gebaut und sowieso nicht konkurrenzfähig ist….

Die Stadt aber hat genau dies beschlossen. Wir wollen das verhindern. Geht.
Ohne eine Sekunde Zeitverzögerung durch uns beim Parkplatzbau.
Bitte helfen Sie uns und geben Sie Ihre Unterschrift beim Bürgerbegehren!                                 


Viele Grüße. Ihre IG Stadtentwicklung.   P.S. Zahlen basieren komplett auf Ratsbeschluss,siehe unten.

 


Der mögliche Vermögens-Gewinn für Kommune und Bürger

Ratsbeschluss vom 19.3.2013           

Einmaligen Einnahme-Überschüssen von maximal
485.000 Euro stehen jährliche prognostizierte Parkgebühr-
Minder-Einnahmen von mindestens 490.000 Euro, gegenüber , sodass die Stadt schon nach einem Jahr Ertragswertsenkungen (gegenüber ihrem eigentlichen Potential) von jährlich 490.000,- Euro hinnehmen muss. Die Realisierung des Parkdecks Große Bleiche ist juristisch unbegrenzt verschoben, ein Bau von Zusatzparkplätzen dort zum Stückpreis von 10.800 Euro pro Stück (196 gegenüber 96 bestehenden Parkplätzen ) erscheint für eine Stadt im Nothaushalt sachfremd, besonders wenn sie dies für ca. 500 Euro das Stück inkl. Erschließung im Goldenen Tal realisieren könnte.

 

Alternativer Vorschlag vom 27./28.3.2013

Daher sieht der "Vorschlag" die Umwandlung der dinglichen Gegenleistung der Investoren-Gesellschaft in einen Parkplatzbau inkl. Erschließung im Goldenen Tal vor. Einmalige Einnahme-Überschüsse von 930.000 Euro werden bei dieser Lösung ergänzt durch jährliche Parkgebühren-Ertragswertsteigerungen von ca. 678.000 Euro. Die Stadt kann, auch da die Investoren-Gesellschaft die Parkflächen baut, erst recht ohne Zeitverzögerung alle Zusatzparkplätze errichten, bleibt im Eigentum und Besitz der Grundstücke im Goldenen Tal/Eifelbadparkplatz und hat keinerlei Probleme einer "Investition" als Nothaushaltskommune, da es sich ja genau wie im Ratsbeschluss um eine
"dingliche Gegenleistung" der Investoren-Gesellschaft handelt,
lediglich an anderer Stelle mit Überschreibung nach Errichtung der betriebsfertigen Parkplätze in das Eigentum der Stadt.


Die Kosten für die Schaffung von ca. 800 Parkplätzen im Goldenen Tal liegen bei ca. 400.000 Euro inkl. Erschließung (lt. Bürgermeister und lt. uns vorliegenden Angeboten) Da das Volumen der "dinglichen Gegenleistung" der Innvestoren-Gesellschaft genau wie im Ratsbeschluss mindestens 1,2 Mio. Euro beträgt, stünden der Stadt noch weitere 800.000 Euro zur Verfügung, mit denen sie andere notwendige Umgestaltungen im Rahmen des gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes
vornnehmen kann !
 


Zusammenfassung, Grafische Kurzdarstellung und Wortlaut der Rechnung hier:

ENTWURF Ergebnis Finanzen Ratsbeschluss.
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Bitte um De-Eskalation statt Provokation

http://www.rundschau-online.de/euskirchen/-ig-stadtentwicklung----jetzt-werden-unterschriften-gesammelt,15185862,22295360.html

 

Sehr geehrter Herr Schmitz,                                                                             6.April 2013

wir bedauern, dass Sie die Entscheidung des VG Aachen und unsere Position teilweise unrichtig und verzerrend dargestellt haben. Schade, dass Sie mit uns vorher keinerlei Kontakt zur Klärung aufgenommen haben.


Seit zwei Wochen bemühen wir uns zu de-eskalieren und die Gemeinsamkeiten zwischen Stadt und Ratsbeschluss auf der einen, unserem „Vorschlag“ auf der anderen Seite darzustellen und ein Gespräch darüber zu führen. Mit Ihrer in diesem Falle eher „reißerischen“ Darstellung gießen Sie Öl ins Feuer, welches wir versuchen zu beruhigen.

Es gibt im Kern nur noch zwei wesentliche Unterschiede zwischen städtischer und IG Position, trotz des anhaltenden Theaterdonners: Denn auch die Stadt weiß längst, dass der große Parkplatzbau nur vor den Hallen im Goldenen Tal zeitgerecht möglich ist. Einzig und allein ist es unserer Auffassung nach zum Vorteil der Stadt und aller Bürger (sowie problemlos umsetzbar), dass sie die Grundstücke Eifelbadparkplatz und „Vor den Hallen“ in Eigentum und Besitz behält und dort nur von den auswärtigen Kunden Parkgebühren kassiert. Im Kern sind nur diese beiden Punkte strittig! Nehmen Sie dies bitte endlich zur Kenntnis.

 

Der Rest unseres Briefs im Wortlaut hier:

Offener Brief an Herrn Peter W.Schmitz,
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Parkplatz-Finanzierung durch Kommune gesichert

Wie im Ratsbeschluss haben wir vorgeschlagen, dass die Investoren als Gegenleistung für die Grundstücke Zimmerei und Feuerwache der Stadt Parkplätze bauen, dies nicht als (durch eine Privatklage) verhindertes Parkdeck an der Bleiche, sondern als betriebsfertige Parkflächen samt Erschließung auf kommunalen Grundstücken im Goldenen Tal. Dadurch ist die Finanzierung und im Zeitplan der Stadt liegende Fertigstellung zu 100% gesichert. Das hervorragende Prinzip der materiellen Gegenleistung ohne weitere Kreditaufnahme der Stadt hat diese selbst in ihrem Ratsbeschluss angewandt. So ausgeführt kann unsere Kommune auch problemlos die wertvollen, aber bisher nieder-preisigen Grundstücke westlich und östlich der Erft im Goldenen Tal behalten und gestalten.

Der alternative "Vorschlag" vom 28.3.2013

Vorschlag       (auch auf Anregung von Dritter Seite)

 
1.

Wie im Ratsbeschluss vom 19.3.2013 erwerben die Investoren von der Stadt die Grundstücke
Feuerwache und Zimmerei, anders als im Ratsbeschluss bleiben sie weiter Eigentümer
des Grundstückes „Skulpturenpark“. Auf dem Feuerwachengrundstück können sie in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ein Parkhaus bauen.

2.

Die Investoren-Gesellschaft erhält die Möglichkeit, auf den Grundstücken Skulpturenpark
und Zimmerei Wohn/Geschäftshäuser mit - wenn sie möchte - Outlet-Shops zu errichten.

Die Geschoßhöhe an der Zimmerei ist dabei geringer als beim Seniorenwohnheim, um das Entree städtebaulich ansprechend zu gestalten.

3.

Die Stadt behält die Grundstücke Eifelbadparkplatz und Goldenes Tal vor den Hallen im Eigentum und unmittelbarem wie mittelbarem Besitz.

 

4.

Als dingliche Gegenleistung für die Grundstücke Feuerwache und Zimmerei (bemessen als „Bauland zur Wohnbebauung“) erhält die Stadt die Erschließung und Parkplätze Goldenes Tal vor den Hallen, mit 800 betriebsfertigen zusätzlichen neuen Parkplätzen, die in Eigentum und (mittelbaren wie unmittelbaren) Besitz der Stadt übergehen.(Wertansatzüberprüfung der Grundstücke und Bauleistung, Berücksichtigung aller abzulösenden Stellplätze und gegebenenfalls Wertausgleichszahlung inkl. Gebührengarantie)

 

5.

Auf diesen Parkplätzen im Goldenen Tal zahlen Hallen-/Schwimmbadbenutzer und Bürger der Stadt keine, auswärtige Gäste aber Parkgebühren, die ihnen, wenn das City-Outlet es möchte, an den Kassen der Outlet-Shops als Kaufpreisermäßigung zurückerstattet werden. Die Unterscheidung zwischen den „Parkplatz-Nutzerkategorien“ wird technisch durch intelligente Schranken und Kassenautomaten „vollautomatisch“ geregelt, sodass weder für Bürger/Hallenbesucher, noch für die Geschäftsleute ein großes Verwaltungsproblem entsteht.

 

Unser Angebot zur Grundstücksfrage

an Herrn Bürgermeister Büttner im Wortlaut


Sehr geehrter Herr Büttner,                                                      Bad Münstereifel, den 27.3.2013


dieser Brief ist ein Versuch, die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen der Auffassung der Ratsmehrheit und Ihnen auf der eine Seite und der Initiative Bürgerbegehren/IG Stadtentwicklung auf der anderen Seite relativ „kurz“ zu erläutern und zu fragen, ob es nicht doch einen Lösungsansatz gibt, der beide Seiten ausreichend zufrieden stellt. Gibt es sinnvolle Kompromissmöglichkeiten ?

Nach mehr als zwei Wochen intensiver öffentlicher Diskussion liegen beide Standpunkte gar nicht so weit auseinander, wie es öffentlich manchmal erscheint und es wäre unseres Erachtens nach in aller Interesse, dass eine gemeinsame Vorgehensweise erkennbar, gefunden und beschritten wird.

 

Hier der vollständige Text:

Sehr geehrter Herr Büttner.pdf
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Wer verzögert, desinformiert und behindert steht hier:

- Einspruch des Landesbetrieb-Straßen NRW zum Parkhaus Zimmerei


- Einspruch Feuerwehr/Denkmalpflege Parkhaus im Norden

- Einspruch Einzelhandel Rheinbach/Euskirchen/Meckenheim, Verbot Sonntagsverkauf

- Klage gegen den Bau des Parkhauses an der Bleiche ist von einer Privatperson

- Verzögerung der Baumaßnahmen insgesamt hat nichts mit uns zu tun,
  sondern mit Investoren und Stadt

- Fehlende bzw. völlig unzureichende Verkehrskonzepte/Verkehrsplanung

- Absichtliche Fehlinformation der Bürger, zuerst Fashion-Center dann auf einmal Outlet 

- Falschmeldung, wir würden behaupten, die Schließung von Geschäften stehe im 
  Zusammenhang mit dem Outlet

- Wir betreiben keine "Bürgerverunsicherung", wir bringen Tatsachen ans Licht, die geheim
  bleiben sollten. Das kann verunsichern, ja, liegt aber an denen, die von Anfang an nicht mit
  offenen Karten spielten und bis heute spielen.

- Vorwurf, "die IG hat nur theoretische Ideen" ist Unsinn,
  wir machen ständig praktische Vorschläge von alternativen Handlungsmöglichkeiten

Zum Widerstand aus Kreisen der Geschäftsleute:

Bürgerbegehren verzögert keinen einzigen Tag

den rechtzeitigen Bau neuer Parkplätze !

Wir haben großes Verständnis für die Sorgen vieler Geschäftsleute gerade im Kernstadtbereich
und sind mit ihnen in vielen Punkten derselben Meinung.

Wir bieten Ihnen hiermit erneut einen Dialog über die entstandenen Missverständnisse an, die gezielt geschürt werden. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unser Begehren verurteilen!

Auch wir wollen die zeitnahe und rechtzeitige Schaffung der notwendigen Zusatz-Parkplätze vor
Eröffnung des Outlets ! Andere Behauptungen und Gerüchte von interessierter (Investoren) Seite sind
falsch!

Unser Bürgerbegehren verfolgt nicht das Ziel und den Zweck, die Schaffung dieser neuen
Parkplätze zu verhindern oder auch nur um einen einzigen Tag zu verzögern.
Dies ist gar nicht möglich.

Denn während das mehrmonatige (und von der Stadt zu spät auf den Weg gebrachte)
Baugenehmigungsverfahren für den Großteil der neuen Parkplätze im Goldenen Tal in den nächsten Monaten läuft, kann und wird es dabei in keiner Weise von unserem Bürgerbegehren aufgehalten.

 

Unsere Presseerklärung zum Widerstand aus den Kreisen der Geschäftsleute im Wortlaut hier:

Presserklärung der IG Stadtentwicklung z
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Eine Erwiderung der IG Stadtentwicklung zu den

Darstellungen Herrn Bürgermeister Büttners

im letzten Amtsblatt, Punkt für Punkt !

Punkt 1:
Ein ehemaliger Gutachter für Grünland des Gutachterausschusses beim Kreis Euskirchen hat
freiberuflich im Auftrag eines Investors ein Gutachten für den Bodenwert/Ertragswert der
kommunalen Grundstück erstellt, dieses Gutachten wurde später von seinen ehemaligen Kollegen
beim Gutachterausschuss bestätigt. Es veranschlagt z.B. den Quadratmeterpreis Boden im Golden Tal
mit 10 Euro. Einen im Vergleich zur aktuellen Marktlage völlig veralteten Preis für „Grünland“ als
„vollen Wert“ zu bezeichnen, mag eventuell juristisch korrekt sein, es spiegelt aber in absolut keiner
Weise den Ertragswert dieses und aller anderen „verkauften“ Grundstücke wieder, der durch eine
vergleichsweise kleine Investition der Stadt in die Parkraumbewirtschaftung sofort mit der Eröffnung
des Outlets erzielt werden kann. Kein Privatmann käme im Traum auf die Idee, seinem Nachbarn
einen Acker zu verkaufen, damit dieser dann dort einen sehr lukrativen Parkplatz betreiben kann, der
für ihn, wenn er denn will, zur „Goldgrube“ wird.


Hier der weitere Wortlaut:

Gegendarstellung zu Behauptungen im Amts
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Klarstellung und Präzisierung unseres Briefes an Herrn Orth

Durch Hinweis von Herrn Bürgermeister Alexander Büttner (Danke für diese erste direkte Kommunikation nach der Karnevals-Parodie und insgesamt seit Dezember 2012) haben wir erfahren,
dass die Stadt Bad Münstereifel zur Zeit noch keine "Stärkungspakt-Kommune" sei und daher laut Herrn Bürgermeister Büttner der von uns zitierte Ausführungserlass des Ministeriums vom 7.3.2013 noch nicht auf Bad Münstereifel anwendbar ist. Insofern korrigieren wir die in unserem Schreiben an Herrn Orth verwendete Zeitform der Gegenwart und verweisen darauf, dass die "Stärkungspakt-Kommune" bisher nur nahende Gegenwart ist.

Dies verändert die Sachlage allerdings im Kern nicht, weil auch Herr Bürgermeister Büttner bereits zum zweiten Male heute in der Kölnischen Rundschau zugestanden hat, dass
1. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Ende Mai verabschiedet sein wird und
2. Ab sofort alles vorbereitet und fehlende Genehmigungen eingeholt werden können
3. Sechs-acht Wochen nach Ende Mai, also Mitte bis Ende Juli 2013  gehandelt bzw, investiert 
    und
Parkplätze gebaut werden könnten, was voll im Zeitrahmen läge, weil
4. Die Erstellung der Parkplätze nur vier bis maximal acht Wochen Zeit kosten würde sodass
5. Anfang bis spätestens Ende September auch im schlechtesten Falle alles bereit wäre.

 

Vorher wollen oder können weder die Investoren noch Herr Bürgermeister Büttner laut eigenen Erklärungen das Outlet eröffnen, also wo ist das Problem ? Es mutet schon mehr als merkwürdig an, wenn heute morgen von Herrn Bürgermeister Büttner behauptet wird, unsere Dreistufen-Lösung, hier und auf dieser Website skizziert, sei unmöglich, weil Genehmigungen der Wasser- und Landschaftsschutzbehörde fehlen würden. Braucht die Investoren -Parkhaus-GmbH etwa diese Genehmigungen nicht genauso und wurden die Grundstücke vor den Hallen im Goldenen Tal etwas nicht gerade zum Zweck des Parkplatzbaus an die Investoren verkauft ?

 

Ebenfalls merkwürdig mutet an, dass Herr Bürgermeister Büttner in seiner Stellungnahem von heute Nachmittag nicht zu unserer Frage an Herrn Stadtkämmerer Orth Stellung nimmt, wie viele Stellplatzablösesummen denn die Investoren-Parkhaus-GmbH (in Höhe von pro Stück ca. 2900 Euro) an die Stadt Bad Münstereifel zahlen müsste, wenn diese die Parkplätze wie in unserer Drei-Stufen-Lösung skizziert selber bauen würde ! Kann es sein, dass die Nicht-Beantwortung dieser Frage dem Zweck dient zu verschleiern, dass dabei ein erheblicher Geldbetrag für die Schaffung der Parkplätze durch die Kommune zustande käme ?

 

Presseerklärung der IG zum nicht-stichhaltigen Argument

des Herrn Bürgermeisters bezüglich Drei-Stufen-Plan

Die Stadt Bad Münstereifel hat für die möglichen Parkplatzflächen vor den Hallen
bereits einen B-Plan entwickelt und in die Offenlage gebracht mit dem Ziel, dort die
Bebauung mit Parkplätzen möglich zu machen. Daher ja auch der sogenannte
„Grundstücksverkauf“ zum Grünland-Preis von 10 Euro pro qm (!) an die
Investoren-Parkhaus-GmbH, der


zwar juristisch vielleicht noch korrekt ist, aber weit unter heutigem und zukünftigen
realen Marktwert
liegt,
weil ein Parkplatzbau dort eine kleine „Goldgrube“ sein kann
und selbst mit Halbierung der Investorenprognose zu Kundenströmen noch 600.000 Euro
pro Jahr erbringt.

Die Genehmigung der Unteren Wasser- und Landschaftsbehörde
müsste ja auch die Investoren-Parkhaus-GmbH erbringen, also keinerlei
Zeitunterschied zum Vorschlag der IG Stadtentwicklung !

 

Die Presse-Erklärung der IG Stadtentwicklung im Wortlaut hier:

Presseerklärung+zum+Eilantrag-1.doc
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Der KR-Bericht vom 26.3.2013 hier:

http://www.rundschau-online.de/euskirchen/stadtentwicklung--
grundstueckstausch-- gericht-eingeschaltet,15185862,22212292.html

Brief der IG an Stadtkämmerer H.Orth zum angeblichen

Verbot von Investititon in Parkplätze im Goldenen Tal

Danke für Ihre Ausführungen zu den Gründen für den Ratsbeschluss vom 19.3.2013, die wir im Rahmen unserer Beratung zum Bürgerbegehren zur Kenntnis nehmen durften, selbstverständlich aber auch gerne früher schon wahrgenommen hätten.


Wir schätzen Ihre Fachkompetenz im allgemeinen sehr, stehen aber hinsichtlich Ihrer Ausführungen bezüglich des von Ihnen behaupteten Investitionsverbotes in alles andere als „Pflichtaufgaben“ unter dem Nothaushaltsrecht vor einem Rätsel:

Ist Ihnen bei der Beurteilung der Fähigkeit der Stadt Bad Münstereifel, eigene Investitionen in die Schaffung von Parkplätzen zu tätigen, eventuell unabsichtlich der Irrtum unterlaufen, den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 7.3.2013 übersehen zu haben ?

 

Der Brief im Wortlaut hier:

Schreiben an Herrn Orth.doc
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Bürgerbegehren ermöglicht rechtzeitige Fertigstellung

aller notwendigen Zusatz-Parkplätze im Goldenen Tal

Warum unser Bürgerbegehren.doc
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Kosten für Übergangs-Parkraumlösung durch Stadt

sehr übersichtlich - Einnahmen danach auch bei

"Drittelung" der Investorenprognose risikolos

Die Normalherstellungskosten für Parkflächen der Kategorie 3 (Lebensdauer 8 Jahre) liegen bei 25 Euro pro Quadratmeter. Die Oberfläche ist dabei ein wasserdurchlässiger Kies- oder Schotterbelag.
Dazu kann in der Regel Recyclingmaterial verwendet werden. Alternativ kostet der Einbau von Schotterrasen (mit weit mehr Tragfähigkeit als für Parkplätze notwendig) zwischen 15-22 Euro pro Quadratmeter.
Quellen: Ein regionaler Bauunternehmer, Fraunhofer Institut, Baufachliteratur


Laut Ratsvorlage zum Grundstücksverkauf beträgt die Fläche vor den Hallen Goldenen Tal ca. 16.000 Quadratmeter. Die Herstellung von Parkflächen der Kategorie 3 hier würde ca. 400.000 Euro kosten und der Stadt anschließend sofort die starke zusätzliche Steigerung Ihrer Einnahmen an Parkplatzgebühren erlauben (nach Investorenprognose bis auf 1,2 Mio. Euro pro Jahr).

Selbst bei einer Drittelung (!) der Planer/Investorenprognose wären die Baukosten in einem Jahr (!) abbezahlt. Es gibt schlicht und ergreifend keine schnellere Amortisations-Perspektive als bei einer solchen Investition, die auch die Kommunalaufsicht im Haushaltssicherungskonzept erlaubt.

Einen erheblichen Teil dieser übersichtlichen Investition müssten bei dieser Lösung auch noch die Investoren durch ihre „Stellplatzablösesummen“ (zur Zeit außerhalb des Mauerringes bei nur 1.800 Euro pro Stellplatz gelegen, warum eigentlich so niedrig ?)

Wer Grund- und Gewerbesteuer auf Bonner Niveau anheben möchte, kann sicherlich auch die laut Satzung notwendige Stellplatzablöse auf ein aktuell zeitgemäßes Maß erhöhen, oder ? Dann würden die gesamten Baukosten der Übergangs-Parkraumlösung von den Investoren getragen und es würde ein erster kleiner Ausgleich für die vielschichtigen Belastungen der Kernstadt und Bürger durch den Outlet-Betrieb erzielt.

Warum unser Bürgerbegehren keine Zeitverzögerung

beim Parkplatzbau verursacht

Unter anderem hier im KSTA:

http://www.ksta.de/bad-muenstereifel/protest-buergerbegehren-in-bad-muenstereifel-,15189142,22146532.html

sowie
durch die weitere Berichterstattung und durch die Ratsvorlage
vor der Beschlussfassung wird deutlich:

1.
Die Kommunalaufsicht erlaubt durchaus eine Investition der Stadt in Parkflächen
im Rahmen ihres Haushaltssicherungskonzeptes.

2.
Auch Herr Bürgermeister Alexander Büttner ist der Meinung,
dass man dieses Konzept spätestens im Sommer genehmigen kann.

 

Der volle Wortlaut unserer neun Argumente hier als Download:

Warum unser Bürgerbegehren.doc
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Unser Lösungsvorschlag als Flyer zum Download

Flyer BB.pdf
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Unser Lösungsvorschlag als Flyer

Dreistufen-Lösungs-Vorschlag für Parkflächen in Textversion

Dreistufen-Lösung.doc
Microsoft Word Dokument 24.5 KB

Presseerklärung zum Ratsbeschluss vom 19.3.2013

Zusammenfassung:
Wenn die Stadt alle Grundstücke behielte und selber die Parkraum-Bewirtschaftung machte, wäre sie (entsprechend der Ratsvorlage und der Kunden-Prognose der Investoren) nach 5 Jahren um 3,85 Mio. Euro Cash, Zinsen, Bodenwertsteigerung und ca. 24.000 qm Grund und Boden reicher. Nach 1O Jahren um 10,45 Mio. Euro Cash plus Zinsen wie Bodenwerte !

Hier unsere Presseerklärung vom 21.3.2013:
Presseerklärung 21 März 2013.doc
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Gerichtlicher Eilantrag gegen Umsetzung

des Ratsbeschlusses vom 19.3.2013 (Privatisierung)

1. Was ist beantragt worden?
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben beantragt, der Stadt Bad Münstereifel zu untersagen, die Ratsbeschlüsse zu den Grundstückstauschverträgen und Grundstückskaufverträgen vom 19.03.2013 auszuführen bis über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Für 100% kommunale Parkraumbewirtschaftung!" entschieden ist.

2. Warum ist ein Eilantrag notwendig?
Aus mündlichen Äußerungen innerhalb der Ratssitzung ist erkennbar geworden, dass die notariellen Verträge bereits innerhalb der nächsten Tage zur "Unterschriftsreife" gebracht und sobald wie möglich abgeschlossen werden sollen. Hierdurch unterläuft die Stadt Bad Münstereifel das Instrument des Bürgerbegehrens, die Unterschriftensammlung würde faktisch "ins Leere gehen"

Der gerichtliche Eilantrag unseres Rechtsanwaltes in der Kurzversion (Presseversion)
Eilantrag Umsetzungsstop.pdf
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Thema unseres Bürgerbegehrens:

„Für 100% kommunale Parkraumbewirtschaftung"

 

Die Entscheidungsfrage lautet:

Sollen alle städtischen Grundstücke im Bereich der Parkplätze
(„Zimmerei“/„Feuerwache“ sowie im "Goldenen Tal" und am "Eifelbadparkplatz“) im Eigentum und mittelbaren wie unmittelbaren Besitz der Stadt Bad Münstereifel bleiben ?

 

Begründung:

Der Stadtrat hat am 19.3.2013 beschlossen, alle städtischen Grundstücke im Bereich der Parkplätze „Zimmerei“ , „Feuerwache“ sowie im „Goldenen Tal" und am Eifelbadparkplatz“ zu verkaufen bzw. zu tauschen mit der Begründung, die Stadt könne aus Finanznot selber nicht die notwendigen neuen Parkplätze schaffen. Diese sollten auf den Grundstücken von den Investoren in Form von Parkhäusern gebaut werden.

Wir jedoch wissen, dass die Stadt alle benötigten Parkplätze sehr wohl selber bauen kann. Daher sollen die Grundstücke im Eigentum und (mittelbaren wie unmittelbaren) Besitz der Stadt Bad Münstereifel bleiben, damit diese weiterhin die volle Verfügungsgewalt über dieses "Bürgereigentum" (Tafelsilber) behält.

Nur durch den Verbleib der Grundstücke in städtischer Hand kann die Stadt eine 100% kommunale Parkraumbewirtschaftung und hohe Parkgebühren-Einnahmen sicherstellen, dadurch Grund- und Gewerbesteuer niedrig halten.                                                                                                                                             

 

Auch kann nur so der vielfache Nutzen dieser städtischen Grundstücke für die Bürger aus den Höhengebieten, für Bewohner, Beschäftigte und Gewerbetreibende der Kernstadt, insbesondere auch für die Kinder der KITA und für die Senioren an der Triererstraße sicher gestellt werden.

Zugleich kann nur so die städtebauliche Integrität der historischen Stadtmauer und des südlichen Eingangsbereiches der Triererstraße vor weiterer Zerstörung geschützt bleiben.         

 

Spendenkonto weil Bürgerbegehren teuer sind: Empfänger Heinz Zanger,
Volksbank Euskirchen, BLZ 38260082 / KTO 301 522 10 10  Stichwort: Bürgerbegehren

Zeichnung um 1900

"Werther Tor"