Presseerklärung der IG Stadtentwicklung zur "Antwort" der Stadt

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Antwort der Stadt auf unseren Fragenkatalog vom 7.01.13.

Erste Antwort der Stadt auf 50 Fragen von Bürgern
Antwort der Stadt auf 50 Fragen .doc
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr. 
Vielen Dank für Ihre Eingabe. Ich werde diese dem Verkehrsplaner und dem zuständigen Fachausschuss des Rates vorlegen, damit Ihre Anregungen bei den weiteren Überlegungen bzw. Planungen gewertet werden können.

Eine Beantwortung Ihres Fragenkatalogs im Einzelfall übersteigt die hiesigen Verwaltungskapazitäten erheblich, weil parallel und mit Priorität die Entscheidungsgrundlagen für die Ratsgremien zielorientiert vorbereitet und deren Beschlüsse dann auch zeitnah umgesetzt werden müssen. Insoweit verweise ich auf die zur öffentlichen Einsichtnahme bereit stehenden Haushaltsplanungen der Stadt Bad Münstereifel, wobei der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 in den nächsten Tagen in die städtische Homepage eingepflegt wird.

Einige Fragenkomplexe betreffen zudem Sachverhalte, die aus Gründen des sachlichen und persönlichen Datenschutzes und auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW nicht oder noch nicht öffentlich gemacht werden können und dürfen. Da aber der Fortgang der Angelegenheit, insbesondere die politische Beratung hierzu, in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates erfolgt, darf ich insoweit auf diese Beratungen, zu denen im Amtsblatt öffentlich eingeladen wird und deren Beratungsunterlagen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel einsehbar sind, verweisen.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen 
Erika Schulz

 

Stadt Bad Münstereifel 
Amt für Stadtentwicklung

 

 

 

Eingabe der IG Stadtentwicklung an den Rat der Stadt
Anschreiben an Stadt - Anregungen.doc
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50 Fragen zum geplanten City-Outlet-Verkehrskonzept und damit verbundenen Konsequenzen an die Firma ISAPLAN, an Rat und Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel

 

Allgemeine Fragen

 

1. Wer finanziert den Verkehrsplaner ISAPLAN? Stadt, Investoren, oder beide?

2. Welchen Auftragsumfang hat er?  Nur Begutachtung der Anfahrbarkeit der geplanten Parkhäuser – umfassendes Verkehrsgutachten mit Schulwegsicherung, überörtliche Zufahrten und Verkehrskonzept für die Innenstadt.

3. Sind alle Planungsansätze mit Budgetangaben versehen, sodass sie auch insgesamt realisiert werden können?

4. Sind Überlegungen zur Verkehrsregelung des Bahnhofumfeldes (Fördermittel sind zugesagt, Stadtanteil ist unklar) integraler Bestandteil des Verkehrgutachtens?

5. Sind regionale und überregionale Rad- und Fußwanderwege im Kernstadtbereich im Gutachten berücksichtigt?

6. Nach grober Überschlagsrechnung sind für die von Dr. Sienko bisher vorgeschlagenen Maßnahmen im öffentlichen Raum im Süden und Norden der Kernstadt mit mind. 1,8 Mio € zu veranschlagen.

Wer zahlt? Der Bürger, durch Anheben der Grundsteuer B von 420 auf 610% ab 2013 = 1,3 Mio €/A Mehreinnahmen – die Gewerbetreibenden mit einer Gewerbesteuererhöhung von 415 auf 500% = 0,75 Mio €/A Mehreinnahmen? Die Anlieger durch zusätzliche Anliegerbeiträge; die Investoren als Nutznießer, mit welchem Anteil ?

7. Woher stammt eigentlich die Annahme, dass zusätzliche 1 Mio Menschen nach BAM durch das City- Outlet-Center gelockt werden?

Die derzeitig behaupteten 1 Mio Tagestouristen sind gleichermaßen durch Nichts zu belegen.

8. Was passiert, wenn es 1,5 Mio Menschen werden mit täglich 4000 Besuchern und 2000 PKW?

9. Und was passiert, wenn an Ausnahmetagen täglich 10000 Besuchern mit 4000 PKW kommen?


Anmerkung: Die innerstädtische Fußgängerachse ist 700 Meter lang und ca. 10 Meter breit = 7000 Quadratmeter. Bei einem Drittel Besucher gleichzeitig ist die Besucherdichte 1 Mensch / 2 qm.


10. Existiert bei der Verwaltung eine Art Master-Plan, aus dem alle Konsequenzen aus dem Planungsvorhaben Citiy-Outlet-Center einerseits ableitbar und alle zusätzlichen fortschreibbar sind?

11. Sind Anträge bei den zuständigen Stellen wegen zusätzlicher verkehrsentlastender Hinweise für den überörtlichen Anfahrverkehr im Hinblick auf die zwei Autobahnanschlussstellen, AS Wisskirchen mit dem Zusatzhinweis BAM Nord, AS Mechernich mit dem Zusatzhinweis BAM Süd, gestellt worden?

12. Sind die bekannten, traditionsreichen Stadtfeste in Zukunft noch durchführbar?

13. Existiert (nach allen negativen Erfahrungen, wie z. B. in Duisburg, oder wie es in Köln zur Weihnachts- und Karnevalszeit schon längst üblich ist) ein innerstädtischer Fluchtwegeplan oder ist seine Aufstellung in Arbeit?

14. Verfügen die Parkhäuser über öffentliche Toiletten?


Anmerkung: Heute werden schon die verbliebenen gastronomischen Betriebe über Gebühr von Passanten heimgesucht.


15. Welche Anforderungen werden an die Gestaltqualität der Parkhäuser in unmittelbarer Nähe zu den Stadtzugängen gestellt?

16. Wo parken zukünftig die, wie von den Investoren angegebenen, über 200 Mitarbeiterinnen der neuen Geschäfte - und wo die externen, heutigen Bediensteten und Angestellten?

 

Schulwegsicherung

 (Schulwegsicherungspläne werden in der Regel mit Lehrern, Schulpflegschaften, Sachverständigen und der zuständigen Polizeibehörde erarbeitet.

Durch die mit dem City-Outlet-Center verbundenen, zusätzlichen Verkehrsbelastungen und baulichen Änderungen ergibt sich eine neue Ausgangslage für die Schulwegsicherung.

17. Ist die hierdurch erforderliche Neuauflage des vorhandenen Schulwegsicherungsplanes in aller Form geplant?

18. Ist die Kreispolizeibehörde hierzu schon beteiligt?

19. Hat sich die Stadt als Selbstversicherer mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen bei nicht ausreichender Schulwegsicherung befasst?

20. Sind Konfliktpläne mit allen üblichen Angaben erarbeitet, mit den Beteiligten abgestimmt und der ISAPLAN ausgehändigt worden?

21. Liegen aktuelle Daten über die innerörtlichen Schülerwanderungen zwischen den Schulen, Bahnhof, Bushaltestellen, Schwimmbad und üblichen Eltern-Anfahrpunkten vor, und sind diese Grundlage der Planungen?

22. Liegen Daten über Schüler-Radfahrbewegungen vor?

23. Gibt es eine Statistik über Schulwegunfälle?

24. Sind alle alternativen Standorte für möglichst problemlose Bushaltestellen ausreichend untersucht, ggf. auch entsprechende Vorverhandlungen mit Grundstückeigentümern geführt worden?

25. Sind die zahlreichen, von sachkundigen Bürgern erarbeiteten Planungskonzepte bei der Stadtverwaltung dokumentiert, auf sachdienliche Angaben untersucht und entsprechend der ISAPLAN zur Verfügung gestellt worden?

26. Sind die Anliegerschulen an der Triererstraße über die geplanten baulichen Änderungen der Nebenanlagen und Fahrbahn (breitere Gehsteige, Wegfall von Schutzmauern, Angleichung der Niveauunterschiede) zur Stellungnahme vorgelegt worden, sind die Schulen überhaupt am Verfahren beteiligt?

27. Sind Überlegungen seitens der Stadtverwaltung angestellt worden, welche zukünftigen Konflikte sich aus dem tradierten, „erweiterten Schulhof“ vor dem Michaelgymnasium, angesichts der zu erwarteten Besucherströme, ergeben könnten? Gibt es Lösungsansätze?

28. Sind Bring- und Abholflächen für Schüler- und Kiga-Eltern außerhalb der Stadtmauern so vorgesehen, dass zukünftig eine Einfahrt in die Stadt überflüssig wird?

 

Innenstadt und Mauer- Grabenzone

Anmerkung: Die kolportierte Äußerung: „Man wage mit dem City-Outlet ein Experiment mit den Bürgern der Innenstadt“ ist deshalb schon empörend, weil zu befürchten ist, dass sich Rat und Stadtverwaltung wenig Gedanken um die Belange der Bewohner der Innenstadt gemacht haben und sich womöglich auf das „Durchwursteln“ verlassen. Dies ist umso mehr bedauerlich, da auch die Verfasser bei aller Kritik, das Projekt City-Outlet-Center als wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Stadt auffassen. Durch Nichtstun wird hier allerdings ein Schadens-, Gefährdungs- und Eigentumsvernichtungspotential sichtbar, das nicht hingenommen werden kann.


29. Wie wird die allgemeine Erreichbarkeit von Wohnhäusern, Garagen und Stellplätzen während der Hauptgeschäftszeiten angesichts der zukünftigen Besucherströme sichergestellt?

30. Ist eine Sperrung der 5 Zufahrten in die Stadt tagsüber für PKW vorgesehen, und wie kann die privilegierte Zufahrt der Bewohner technisch sichergestellt werden?

31. Wie soll illegales Parken von Auswärtigen bei Ausschöpfung aller Stellplatzangebote im Umfeld der Innenstadt verhindert werden, welche Strategien sind gegen Parkplatzsuchverkehr vorgesehen?

32. Wie kann die Stadt sicherstellen, dass Notdienste hindernisfrei (illegale Parker, temporär parkende Zustelldienste) zu ihren innerstädtischen Einsatzzielen und den entsprechenden Ausfahrten gelangen?

33. Anlieferungsfristen müssen mit den Hauptgeschäftszeiten koordiniert werden, entsprechend freizuhaltende Lieferzonen, die bisher nicht vorhanden sind, müssen angelegt werden. Welche Regelungen und Kontrollen sind vorgesehen?

34. Wie sollen in Zukunft ganztägig tätige Zustelldienste ihre Kunden erreichen?

35. Wie können Kunden ihre Geschäfte bei schwereren Lasten mit den PKW oder Taxi belästigungsfrei anfahren?

36. Wie können PKW Reisende die Beherbergungsbetriebe erreichen?

37. Heute schon kann festgestellt werden, dass Sperrmüll. Altpapier und insbes. Elektroschrott und geleerte Mülltonnen länger als vorgesehen im öffentlichen Räum liegen bleiben und zur Verunstaltung der historischen Straßen führen. Welche Verhinderungsstrategien hat das Ordnungssamt vorgesehen?

38. Beabsichtigt die Stadt die Image-schädigenden, desolaten, verkehrsunsicheren Straßenpflasterflächen, die verschärft auch durch den Baustellen-Schwerstlastverkehr entstanden sind, für den Publikumsverkehr, wie bisher nicht nur zu flicken, sondern ordnungsgemäß instand zu setzen?

39. Sind in den Outlet-Geschäften zusätzliche öffentliche Toiletten mit entsprechender Wegweisung vorgesehen?

40. Werden zusätzliche Müllbehälter im Fußgängerbereich bereitgestellt, und ist die mehrfache tägliche Leerung gewährleistet?

41. Beteiligen sich die Investoren an der Reinhaltung des öffentlichen Raumes?

42. Wie ist der störungsfreie Flächenanspruch der Außengastronomie mit den zu erwartenden Besucherströmen zu vereinbaren?

43. Sind Übersichtstafeln zur Käuferorientierung denkmalverträglich vorgesehen?

44. Welche Bedeutung hat die Denkmalbereichsatzung für die Gestaltung der vor der Mauer geplanten Verkehrsanlagen?

45. Ist dem Verkehrplaner die Denkmalbereichsatzung bekannt?

46. Der vor dem Werther Tor geplante Kreisverkehr führt zu einem kaum zu entwirrenden Knäuel aus Mischverkehren. Hier befindet sich aber ein Entree zur Innenstadt. Werden Alternativen untersucht?

47. Der vorgesehene Kreisverkehr vor dem Werther Tor führt (auch in reduzierter Form) zum Verlust des wertvollen Baumbestandes und zur Herabwürdigung der Grabenzone am bedeutensten Stadttor Münstereifels. Welche Position vertritt hier die UDB unter Beachtung der Denkmalbereichsatzung.

48. Der Konflikt Feuerwehr und Rettungswagen im Einsatz einerseits und ausfahrender Parkverkehr andererseits ist programmiert. Welche einsatzzeitlichen Verzögerungen werden erwartet und welche Abhilfen sind vorgesehen? Ist nicht ein anderer Standort mittelfristig zweckmäßiger?

49. Falls Outlet-eigene Ordnungskräfte z.B. an den Toren eingesetzt werden, welche Zufahrtslegitimation ist für die Kernstadtbewohner vorgesehen?

50. Welche Befugnisse haben Outlet-eigene Ordnungskräfte?

 

 

 

 

 

 

 

Zeichnung um 1900

"Werther Tor"