Entwurf zum Verkehrskonzept Bad Münstereifel,
so wie ausgelegt im Rathaus der Stadt vom 10.12. bis 21.12.2012
hier: Anregungen der Interessengemeinschaft Stadtentwicklung
Alternative Planung zu der bisher bekannten Verkehrsplanung (Stichtag 20.12.2012) mit Schwerpunkt im südlichen Kernstadtbereich, aber auch mit Auswirkungen auf die übrigen Stadtbereiche.
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Seit dem Ende der 1980er Jahre wird dem Zusammenhang von Umwelt und menschlicher Gesundheit zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt. Die Tatsache, dass Umweltbelastungen zu gesundheitlichen Problemen führen können, wurde erkannt und man begann auf politischer Ebene Maßnahmen zur Risikoreduktion zu entwickeln. Parallel dazu setzte sich auch die Wissenschaft vermehrt mit den Wechselwirkungen zwischen Umwelt und menschlicher Gesundheit auseinander. Hierbei zeigte sich, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders sensibel auf negative Umweltreize reagieren. Zu diesen Risikogruppen gehören in erster Linie Kinder, welche aufgrund ihrer Physiologie und ihrer spezifischen Verhaltsweisen oft gefährdeter sind als Erwachsene.
Da in Bad Münstereifel geplant ist, ein Parkhaus neben einer Kindertagesstätte an der Triererstraße zu errichten, sollte man sich mit diesen Fakten auseinandersetzen.
Die UN Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child) bildet eine internationale Rechtsgrundlage für den besonderen Schutz des Kindes. Sie wurde 1989 von der UN Generalversammlung angenommen und trat im Jahr 1990 in Kraft. Mit der Ratifizierung gehen die Vertragspartner auch verschiedene Pflichten hinsichtlich der Gesundheit von Kindern ein. So wird in Artikel 24 Abs.1 das Recht des Kindes auf "ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit" anerkannt.
Folglich muss dieses Recht des Kindes auch in den Veränderungen eines Verkehrskonzeptes bedingt durch das City-Outlet berücksichtigt werden.